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Du Spacko- ich prügel Dich Krankenhausreif !!, Strafunmündigkeit muss gesetzlich geändert werden.

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Gewalt unter Kindern Immer wieder liest und hört man von der Brutatlität der Jugendlichen untereinander. Zuletzt die unerklärliche Attacke vom 19.09.2016 unter Schülern in Euskirchen an einen 12-jährigen Jungen, der seit dem Tattag im Koma liegt. Streitgegenstand war hier ein Kartenspiel, die Gewalt wurde gegen den Kopf des Kindes ausgeführt Das Opfer wird wohl ein Lebenlang unter körperlichen Beeinträchtigungen leiden. Die Gesetzgebung sagt; das Kinder unter 14 Jahren Strafunmündig sind. ( (§ 19 StGB )Somit kann ein Täter im Alter von 12 Jahren nicht bestraft werden. Hier übernimmt dann das Jugendamt eine Teilaufsicht. Das Gesetz ist am 16. Februar 1923 erlassen worden. Der § 3 regelte die Relativierung anhand der „verstandesmäßigen Einsichtsfähigkeit“, anhand der „geistigen und sittlichen Entwicklung“. Wird dennoch ein Ermittlungsverfahren gegen ein Kind eingeleitet, so hat die Staatsanwaltschaft es nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen Die Bonner Staatsanwaltschaft aber wird genau aus dieser gesetzlichen Altlasten wahrscheinlich das Verfahren gegen die 12- jährigen mutmaßlichen Täter einstellen, so der Pressesprecher Robin Faßbender ; " Es werden derzeit keine weiteren Ermittlungen durchgeführt ", Begründung ist das Alter der mutmaßlichen Täter. Durch die Ernährung und die gesamten Lebensumstände ist es aber so, das die Pupertät eines Kindes heute nicht mehr mit 14 Jahren beginnt, sondern bereits ab dem 11 Lebensjahr. Wann reagiert die Politik auf die Gesamtumstände des heutigen Leben im Jugendgesetz ?? Wann wird die Strafmündigkeit angeglichen ? Es hat den Anschein das unsere politischen Verantwortlichen bei dem Thema Kinder- und Jugend keine direkten Anhaltspunkte hat. Die Eltern des Opfers können ein Zivilrechtliches Strafverfahren anstreben, dies wird sich aber über Jahre hinziehen, unmengen von Kosten verursachen und verbraucht außerdem sehr viel Kraft, die eigentlich dem geschädigten Kind zukommen sollte. Auch hier werden wieder...

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