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Hartz IV: Anpassung der Regelsätze respektlos!

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Die Regelsätze im Sozialgesetzbuch II (SGB II), gemeinhin Hartz IV genannt, werden zum 1. Januar 2017 angepasst. So heißt es aus dem Hause von Andrea Nahles (SPD), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Schlagzeilen können unterschiedlicher nicht sein. N24 meldet: „Bundesministerin Nahles will die Hartz-IV-Regelsätze ab Januar 2017 deutlich erhöhen, das berichtet die "Bild"-Zeitung“. Die "Frankfurter Rundschau" titelt: „Nullrunde für Kinder“, die "Berliner Zeitung": "Deutlich mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger und "Der Tagesspiegel" schreibt: "Hartz-IV-Regelsatz steigt 2017 um fünf Euro" Da stellt sich das Publikum die Frage: Was stimmt denn nun? Deutliche Erhöhung oder Nullrunde? Die Fakten: Regelleistung (RL) für Alleinstehende und Alleinerziehende steigt um 5 Euro pro Monat von 404 Euro auf 409 Euro Für Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft steigt der Regelsatz um 4 Euro von 364 Euro 368 Euro Die RL für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern bzw. Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er steigt um 3 Euro von 324 Euro auf 327 Euro Die RL für Kinder von 14 bis 17 Jahren steigt von 306 Euro auf 311 Euro

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