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Hartz IV: Skandal Zwangsverrentung

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Auch gegen ihren Willen können Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten - volkstümlich: "Hatz IV beziehen" -, vorzeitig in Altersrente geschickt werden. Der Grundsatz im Rentenrecht, dass Betroffene ausschließlich selbst über einen Antrag auf vorgezogene Altersrente entscheiden, wird damit ausgehebelt. Es ist ein massiver Eingriff in die Rechte von Betroffenen. Es handelt sich um eine Zwangsverrentung. Zwangsverrentung per Gesetz Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen liefert der § 12a SGB II. Danach können Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet und die Voraussetzungen für eine vorgezogenen Rente wegen Alters erfüllt haben, gegen ihren Willen verrentet werden. Das Problem dabei: Die Rentenansprüche der Betroffenen werden dabei dauerhaft abgesenkt, weil für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs Abschläge in Höhe von 0,3 Prozentpunkten auf die durch eigene Beiträge erworbenen Rentenansprüche erfolgen. Dies bedeutet aktuell (im Jahr 2016) bei einem Renteneintritt mit Vollendung des 63. Lebensjahrs eine lebenslange Kürzung der Altersrente in der Regel von 8,7 Prozent. Ist das in Ordnung? Die Bundesregierung liefert auf die Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE in der Antwort aktuelle Zahlen zur Zwangsverrentung und zur möglichen Ausgestaltung des von den Koalitionsfraktionen präferierten Reformvorschlags. Das Fazit von Matthias W. Birkwald, dem rentenpolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, fällt eindeutig aus: "Die zwangsweise Verrentung von Hartz-IV Beziehenden ist und bleibt ein Skandal! Ministerin Andrea Nahles schönt nicht nur die Hartz IV-Statistik auf Kosten der Ärmsten und Schwächsten, indem sie ältere Hartz-IV-Beziehende reihenweise in die Zwangsverrentung schickt. Schlimmer noch: Die Jobcenter setzen...

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