![Zeugenschild bei Gericht]()
Die beim Durchforsten der Akten zu Tage tretenden, bereits dem Laien – als vorsichtig gesprochen Ungereimtheiten – ins Auge stechenden Aspekte untermauern, dass Sachsen – nicht erst seit dem Sachsensumpf und derzeit über die rechtsextremen Exzesse – in vielfältigster und keineswegs nur unberechtigter Kritik steht.
Die Rechtsstaatlichkeit des früheren Tal der Ahnungslosen ist einmal mehr in Frage zu stellen, denn ganz offensichtlich wird der Freistaat Sachsen von einigen Bereichen in Justiz und Politik als “frei von den Verpflichtungen des Grundgesetzes“ ausgelegt.
So kommt die Frage nicht von ungefähr: welches Ziel gab es überhaupt, welches Motiv für einen Mordanschlag, der auch nach 20 Jahren Fragen über Fragen zurücklässt, für deren Antworten sich Niemand interessiert: am Wenigsten Justiz und Politik im an Skandalen so reichen Sachsen.
Sind die Tatmotive selbst noch im Dunkeln, umso mehr die Motive dafür, dass bis heute trotz aller eklatanten, geradezu ins Auge springenden Widersprüche keine Ermittlungen von Amts wegen – wie sie bei Verdacht einer Straftat gesetzlich vorgeschrieben sind – in Gang gesetzt wurden: der wahre Verlauf bewusst im Verborgenen gehalten wird.
Nachdem sowohl die am 09. März gestellte Presseanfrage an Stanislaw Tillich, Ministerpräsident Freistaat Sachsen, Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf, Rechtsanwalt und Ministerpräsident a. D. Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium der Justiz und Staatsanwaltschaft Görlitz zu Staatsanwaltschaft Bautzen 260 Js 10031/96 und daraus resultierendem Urteil des Landgericht Bautzen 200 Js 14596/97 zum Mordanschlag auf Peter Köberle, als auch die Nachfrage vom 20. Mai – zumindest bislang (noch) – ohne jegliche Reaktion blieb, erging es auch den drei bisherigen Veröffentlichungen nicht anders.
Wurden in Kapitel 1 die Ungereimtheiten zur Tatwaffe und in Kapitel 2 zu Schusskanal und Täter-Opfer-Entfernung beleuchtet, so beschäftigt sich Kapitel 3 mit der Frage, weshalb Zeugenaussagen keine...